this post was submitted on 12 Apr 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Da wir uns bereits in zig Threads hier über dieses Thema gestritten haben. Das juristisch relevante hier ist dieser Absatz:
Kurz gesagt: Es läuft so, wie in einem Rechtsstaat. Der Staat will ausweisen, der Typ klagt dagegen und das Gericht sagt zum Eilantrag "Jo, er soll erstmal bleiben bis wir das Thema dann in einem Gerichtsverfahren geklärt haben. Soviel zu all dem Geschreie über Faschismus in Deutschland.
Was du unterschlägst ist, dass in einem Rechtsstaat der Staat gar nicht erst vor dem Gerichtsverfahren, das die ursprünglichen Vorwürfe klärt, ausweisen wollen sollte.
Das ist so, als würde die Polizei kommen und dich auf Verdacht wegsperren, und du müsstest erst klagen, um wieder raus zu kommen.
Du meinst das Unterbindungsgewahrsam?
Du meinst das, was spätestens am nächsten Tag enden muss, wenn nicht ein Richter eine Verlängerung anordnet?
Na ja, es ist das links gesprägte Berlin von dem wir hier reden, also nicht sehr überraschend. In Thüringen hätte das anders aussehen können.