this post was submitted on 03 Sep 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] Laser@feddit.org 6 points 1 month ago

"Umstellung der täglichen Höchstarbeitszbeit auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit" impliziert ja, es gäbe nur ersteres, aber nicht letzteres. Das ist aber nicht richtig. Das ArbZG legt zwar tägliche Höchstarbeitszeiten fest, erlaubt aber Ausnahmen; für diese Ausnahmen gilt aber dann weiterhin die (gemittelte) wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, was 8 Stunden à 6 Werktagen pro Woche entspricht. Und dazu kommt, dass selbst der 8 Stunden-Paragraph (§3) sagt (Hervorhebung von mir):

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Folglich ist es schon heute möglich, Mo-Do 10 Stunden zu arbeiten und Freitags 8, wenn der Samstag frei ist. D.h. das Gesetz ist jetzt bereits flexibler, als die hier vorgeschlagene Maßnahme. Aber viel Glück, mit solchen Forderungen Arbeitnehmer zu finden.