DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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"Umstellung der täglichen Höchstarbeitszbeit auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit" impliziert ja, es gäbe nur ersteres, aber nicht letzteres. Das ist aber nicht richtig. Das ArbZG legt zwar tägliche Höchstarbeitszeiten fest, erlaubt aber Ausnahmen; für diese Ausnahmen gilt aber dann weiterhin die (gemittelte) wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, was 8 Stunden à 6 Werktagen pro Woche entspricht. Und dazu kommt, dass selbst der 8 Stunden-Paragraph (§3) sagt (Hervorhebung von mir):
Folglich ist es schon heute möglich, Mo-Do 10 Stunden zu arbeiten und Freitags 8, wenn der Samstag frei ist. D.h. das Gesetz ist jetzt bereits flexibler, als die hier vorgeschlagene Maßnahme. Aber viel Glück, mit solchen Forderungen Arbeitnehmer zu finden.