this post was submitted on 10 Oct 2025
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Fast die Hälfte aller E-Scooter-Unfälle mit Schwerverletzten oder Getöteten waren Alleinunfälle ohne weitere Beteiligte. Das zeigt eine neue Studie von Unfallforschern. Ergebnisse und Lösungsvorschläge.

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[–] UniversalApproximation@lemmy.world 1 points 4 days ago* (last edited 4 days ago) (2 children)

Dein Handy kann auch jederzeit explodieren. Laptops in Rucksäcken auch. Die Batterien mit denen der E-Bus fährt ebenfalls.

Ist nur Teil des Kulturkampfes gegen E-Mobilität und von den Deppen, die einfach E-Roller hassen.

Verbietet doch alle Geräte mit Lithium-Batterien. Ach ne, geht ja gar nicht um eine Brandgefahr.

[–] Zacryon@feddit.org 11 points 4 days ago* (last edited 4 days ago)

Es geht um die Sicherheitsstandards der verbauten Akkus. Diese sind bei E-Rollern nun mal deutlich niedriger als bei Bussen, Laptops, Schlaufons uvm..

Auszug aus der Empfehlung des VDV:

Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses: „Bei der Beurteilung von betrieblichen Sicherheitsrisiken im ÖPNV steht der Schutz aller Personen in den Fahrzeugen an erster Stelle. Von daher müssen wir als Verantwortliche handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und der Mitarbeitenden besteht. Dadurch, dass die in Elektrokleinstfahrzeugen verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen, besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, die in der Regel explosionsartig ablaufen. Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren. Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen. Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.“

https://www.vdv.de/presse.aspx?id=b81e8640-f652-456a-ba55-818b8f872a1f&mode=detail&coriander=V3_e2f41854-19c9-9bcc-8f86-7f23174f376a

Edit: Hier auch noch etwas detaillierter seitens der DSW21 (Dortmund):

  1. Technische Details zum Mitnahme-Verbot

DSW21 hat sich intensiv mit dem Thema befasst und nach dem brandschutztechnischen Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH (STUVAtec) im Auftrag der Hamburger Hochbahn auch ein eigenes, auf Dortmunder Verhältnisse zugeschnittenes Gutachten beim TÜV Süd beauftragt. Parallel dazu haben sich die Expert*innen von DSW21 mit vielen Fachleuten anderer Verkehrsunternehmen ausgetauscht.

Das Ergebnis beider Gutachten ist eindeutig: Es bestehen eklatante Sicherheitsrisiken bei der Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Stadtbahnen.

Unzureichende Sicherheitsanforderungen

Ein wichtiger Punkt dabei: Die E-Tretroller unterliegen anders als etwa Pedelecs nicht der wichtigen Sicherheitsnorm DIN EN 50604-1.

Die Gutachter schreiben dazu: „Mit der DIN EN 50604-1 wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard und in der Folge eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus angestrebt, um werkseitige Fehlproduktionen, minderwertige Batteriefertigungen und die daraus resultierende potenzielle Gefahr für den Endverbraucher durch Brände zu minimieren. Brandereignisse, die dennoch auftreten, sind oftmals auf die falsche Handhabung, unsachgemäße Ladevorgänge, manipulative Eingriffe (z. B. Tuning) oder fehlerhaften Umgang bei der Abstellung zurückzuführen. E-Tretroller fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich der DIN EN 50604-1. Stattdessen wird bisher nach der seit 2019 gültigen eKFV (Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr) mit Bezug auf die Batterien für E-Tretroller lediglich gefordert, dass diese den Sicherheitsanforderungen des Kapitels 4.2.3 der DIN EN 15194 von 2018 entsprechen (Überladeschutz). Sämtliche anderen Anforderungen, die die DIN 15194 unter anderem für Pedelecs formuliert (z. B. Hammerschlagprüfung), werden – mit Ausnahme des Schutzes vor Manipulation – an die E-Tretroller demnach nicht gestellt.“

Heißt also: An die E-Tretroller werden bislang nur unzureichende Sicherheitsanforderungen gestellt.

https://www.bus-und-bahn.de/news-details/mitnahme-verbot-von-e-tretrollern-in-bussen-und-stadtbahnen-ab-1-maerz

[–] b_tr3e@feddit.org 7 points 3 days ago

Der Lithiumakku im Händy ist aber locker zehn Grössenordnungen kleiner. Den kann man mit einer Löschdecke löschen. Ein explodierender Akku in einem Elektrofahrzeug ist eine ganz andere Nummer.