Dass der Polizist aufgrund seiner Weigerung, eine Anzeige wegen körperverletzung aufzunehmen, rechtskräftig verurteilt wurde, ist also nur dem Umstand zu verdanken, weil der betroffene Radfahrer wusste, sein Anliegen aufrund seiner Berufserfahrung rechtlich gegenüber dem Polizisten durchzusetzen.
Viele Bürger haben diese Möglichkeit nicht, da ihnen diese notwendige Expertise fehlt. Ich vermute, dass es bei solchen Vorfällen im Allgemeinen eine sehr hohe Dunkelziffer an Anzeigen, denen aus Bequemlichkeit nicht nachgegangen wird, gibt.
Der Richter stellte das Verfahren nach einem Rechtsgespräch auf Antrag der Staatsanwältin vorläufig ein. Der Angeklagte muss eine Geldauflage von nur 800 Euro zahlen. Der Richter begründete seine Entscheidung mit den unterschiedlichen Darstellungen des Angeklagten und der Zeugen sowie dem langen Zeitablauf.
Der Polizist ist dabei aber gut weggekommen - das ist gefühlt ein Freispruch! Normalerweise müssten rückwirkend sämtliche Anzeigen, die der Polizist aufgenommen haben will, bzw. an ihn herangetragen worden sind, nochmal gründlich überpüft werden. Die Wahrscheinlichkeit ist gegeben, dass der sowas schon öfter gemacht hat.