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Jetzt hat das Landgericht Frankfurt dem Axel Springer Verlag in drei Beschlüssen untersagt, die beiden jungen Männer und die junge Frau aus Somalia im Bild zu zeigen und ihre Vornamen auszuschreiben. In der Begründung, die der Frankfurter Rundschau vorliegt, wird das Gericht deutlich. Die Betroffenen seien „an einen ,Internet-Pranger‘“ gestellt worden, sie würden „vergleichbar mit einem Steckbrief abgebildet und abwertend als ,Migranten-Trio‘ bezeichnet“.
Die Somalierin und die Somalier würden unzulässig belastet, ihre Integration unmöglich gemacht – obwohl ihnen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts „vorerst eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnet“ hat. Dagegen müsse die publizistische Freiheit der Medien zurückstehen. Das Gericht verweist auch darauf, dass die Entscheidung ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung erfolgt sei, „mit Blick auf die andauernde schwere Persönlichkeitsverletzung und damit wegen besonderer Dringlichkeit“.
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